Rechtsprechung
BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 47/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
Zur tatrichterlichen Feststellung, ob eine nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorliegt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1995, 59
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 239/03
Lichtbildkopien zur Beurteilung einer baulichen Veränderung als optisch …
(1) Ob eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks vorliegt und ob diese nachteilig ist, obliegt der Würdigung durch die Tatsacheninstanzen (BayObLG WuM 1995, 59).
Rechtsprechung
BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 118/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
FGG § 12; WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
Sachverständigengutachten, wenn umstritten ist, ob eine bauliche Veränderung zu einer Erhöhung der Schadensanfälligkeit führt - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WuM 1995, 59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93
Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung
Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 118/93
Daß § 6 Abs. 2 TE nur von einer Zustimmungsverpflichtung des Verwalters spricht, steht einem entsprechenden Anspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer nicht entgegen, weil die Wohnungseigentümer mit der Angelegenheit bereits befaßt waren und der Verwalter angesichts des ablehnenden Eigentümerbeschlusses vom 11.6.1991 die Zustimmung nicht von sich aus erteilen dürfte (vgl. KG WuM 1994, 106/107 f.). - BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 66/89
Auszug aus BayObLG, 14.04.1994 - 2Z BR 118/93
Da es dem Senat verwehrt ist, selbst Ermittlungen anzustellen (BayObLG NJW 1990, 775/776), muß die Entscheidung des Landgerichts auf beide Beschwerden aufgehoben und die Sache an das Landgericht zur Feststellung der fehlenden Tatsachen zurückverwiesen werden.